Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Haftungsausschluss

 

1. Inhalt

Die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Materialien. Dies bezieht sich auf alle Schäden, die durch die Nutzung der auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Materialien verursacht wurden. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Verweise und Links

Die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte fremder Seiten, auf die von dieser Webseite aus direkt oder indirekt verwiesen wird. Daher distanziert sich die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH ausdrücklich von solchen Materialien und lehnt hierfür eine Haftung ab


3. Rechtswirksamkeit

Dieser Haftungsausschluss ist Teil der Internetveröffentlichung, von der aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile dieses Textes oder einzelne Formulierungen der geltenden Rechtslage nicht entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Feriendomizils Immengarten.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienappartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Antrags des Kunden durch die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH zustande. Sollte Ihnen die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Vermieter. Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.


2. Vertragspartner sind die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern der Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.


3. Alle Ansprüche gegen die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienappartements bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Appartements und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebes zu zahlen.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4. Die Preise können von der Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl oder Größe der gebuchten Appartements, der Leistung des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH dem zustimmt.

5. Rechnungen der Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.


6. Die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung und eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Zahlungstermine und die Höhe der Zahlungen können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung wird nach der Abnahme des Ferienappartements bei mangelfreier Rückgabe wieder zurückerstattet.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebes (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Beherbergungsbetriebs zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebes auszulösen.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Appartements hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen.

V. Rücktritt der Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH

1. Wird eine vereinbarte Zahlung auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


2. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Appartements unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• Die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist.
• Nicht genehmigte Untervermietung oder zur Verfügungsstellung an nicht angemeldete Personen vorliegt.

3. Bei berechtigtem Rücktritt des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt den Anspruch auf die bestellte Appartementkategorie, jedoch nicht auf die Bereitstellung eines bestimmten Appartements.

2. Gebuchte Appartements stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Beherbergungsbetrieb spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH aufgrund der verspäteten Räumung für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Beherbergungsbetriebs

1. Die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs auftreten, wird die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb Anzeige macht.


3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tiefgarage auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Sailer & Sailer Immobilienmanagement GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


VIII Hausordnung


Die Hausordnung im Anhang der AGB's ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages.

IX. Schlußbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr ist Rottweil a. N.. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Rottweil a.N..

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Beherbergungsbetrieb unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.